2.1 Vorsteuerkorrekturen bei Eigenverbrauch
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 14. September 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 2.1 · Deutsch
Die Vorsteuerkorrektur bezweckt, dass steuerpflichtige Personen, die Gegenstände oder Dienstleistungen von Dritten für Verwendungen ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug beziehen beziehungsweise für Verwendungen ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit einsetzen, gegenüber nicht steuerpflichtigen Personen steuerlich nicht besser gestellt werden.
Voraussetzungen für eine Vorsteuerkorrektur bei Eigenverbrauch:
Die steuerpflichtige Person hat seinerzeit den Vorsteuerabzug vorgenommen oder Gegenstände und Dienstleistungen im Meldeverfahren nach Artikel 38 MWSTG bezogen.
Die bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen werden (dauernd oder vorübergehend) ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit respektive für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit verwendet (Art. 31 Abs. 2 Bst. a–d MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Näheres dazu finden Sie in den MWST-Infos Nutzungsänderungen sowie Vorsteuerabzug. |