2.4.2 Einfuhrveranlagung von mehreren Sendungen mit einer einzigen Zollanmeldung
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 30. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.2 · Deutsch
Wollen ausländische Lieferanten, welche im schweizerischen MWST-Register als steuerpflichtige Personen eingetragen sind, mehrere Sendungen mit einer einzigen Zollanmeldung zur Einfuhr veranlagen, müssen sie sich der vereinfachten Einfuhr unterstellen (Unterstellungserklärung Ausland; Art. 3 MWSTV). In solchen Fällen ist auf der Zollanmeldung als Importeur der ausländische Lieferant per Adresse seines inländischen Steuervertreters aufzuführen. Auf diese Weise kann der Lieferant verhindern, dass für jeden einzelnen Importeur eine Einfuhrzollanmeldung erstellt werden muss, und er darf in seinen Rechnungen an seine Abnehmer die MWST offen ausweisen.
[Abbildung: im Original] | Weitere Einzelheiten zur vereinfachten Einfuhr (Unterstellungserklärung Ausland) ergeben sich aus den Formularen Nr. 1235/1236, abrufbar auf der Website der ESTV, aus der Ziffer 2.4 sowie aus der MWST-Info Ort der Leistungserbringung. |