15.1 Verkauf

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 15.1 · Deutsch

Der Verkauf eines Luftfahrzeugs als Ganzes oder Teilen davon, stellt eine Lieferung dar (Art. 3 Bst. d Ziff. 1 MWSTG). Keine Lieferung liegt hingegen vor, wenn das Luftfahrzeug bloss zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung übertragen wird (Art. 2 Abs. 2 MWSTV) oder ein sale-and-lease-back-Geschäft vorliegt (Art. 2 Abs. 3 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Steuerobjekt verwiesen.

[Abbildung: im Original]

Für Reihengeschäfte wird auf die MWST-Info Ort der Leistungserbringung verwiesen.