15.1 Verkauf
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 15.1 · Deutsch
Der Verkauf eines Luftfahrzeugs als Ganzes oder Teilen davon, stellt eine Lieferung dar (Art. 3 Bst. d Ziff. 1 MWSTG). Keine Lieferung liegt hingegen vor, wenn das Luftfahrzeug bloss zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung übertragen wird (Art. 2 Abs. 2 MWSTV) oder ein sale-and-lease-back-Geschäft vorliegt (Art. 2 Abs. 3 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Steuerobjekt verwiesen. |
[Abbildung: im Original] | Für Reihengeschäfte wird auf die MWST-Info Ort der Leistungserbringung verwiesen. | |