15.2.1 Überlassung eines Luftfahrzeuges zum Gebrauch ohne Bedienungspersonal

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 15.2.1 · Deutsch

Wird das Luftfahrzeug ohne Bedienungspersonal gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, liegt eine Vermietung und damit eine Lieferung vor (Art. 3 Bst. d Ziff. 3 MWSTG). In diesem Fall muss der Mieter wirtschaftlich unbeschränkt über das Luftfahrzeug verfügen können, d.h., grundsätzlich das alleinige Recht haben, über den Einsatz des Luftfahrzeugs zu entscheiden.

Diese Lieferung kann sowohl von Luftfahrtunternehmen als auch von anderen Flugzeugeigentümern, namentlich von Leasinggesellschaften, erbracht werden.