15.2.2 Zurverfügungstellung eines Luftfahrzeugs mit Bedienungspersonal zu Zwecken, die nicht der Beförderung dienen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 15.2.2 · Deutsch
Eine Vermietung liegt ebenfalls vor, wenn der Leistungsempfänger oder dessen Kunden das vom Luftfahrtunternehmen mit Bedienungspersonal zur Verfügung gestellte Luftfahrzeug nicht zu Beförderungszwecken verwendet (Art. 6 MWSTV; [Abbildung: im Original] auch Ziff. 2.2.2).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen können der MWST-Branchen-Info Transportwesen entnommen werden. |
Beispiel
Die Event AG will mit einer besonderen Veranstaltung auf sich aufmerksam machen. Dazu mietet sie von der Fluggesellschaft Gentle Fly AG für ein Wochenende 8 Luftfahrzeuge unterschiedlicher Grösse und Ausstattung inklusive Bedienungspersonal. In diesen Luftfahrzeugen werden die von der Event AG eingeladenen Gäste von den Mitarbeitenden der Event AG mit einem Apéro Riche begrüsst und durch sie über die Tätigkeiten und Möglichkeiten der Event AG informiert. Zusätzlich bietet das Bedienungspersonal der Luftfahrzeuge den Gästen Besichtigungen des Cockpits an.