2.3 Gleichzeitige Güter- und Personenbeförderung - Grundsatz

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 2.3 · Deutsch

Führt das Luftfahrtunternehmen mit einer Flugbewegung sowohl eine Güter- als auch eine Personenbeförderung aus, handelt es sich um zwei separate Leistungen.

Darin

  1. 2.3.1 Für unterschiedliche Leistungsbezüger
  2. 2.3.2 Für den gleichen Leistungsbezüger
  3. 2.3.3 Ausnahme: Gepäcktransport für Flugpassagiere