2.1 Güterbeförderung

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 2.1 · Deutsch

Wird ein Luftfahrzeug mit Bedienungspersonal zur Verfügung gestellt, und vom Mieter zur Beförderung von Gegenständen eingesetzt, handelt es sich bei dieser Zurverfügungstellung des Luftfahrzeugs ebenfalls um eine Beförderungsleistung (Art. 6 MWSTV).

Beispiele
Die Helikopter AG transportiert im Auftrag eines Bauern dessen Kühe von der Alp ins Tal.

Die Air AG stellt der Spedition AG eines ihrer Frachtflugzeuge mit Bedienungspersonal zur Verfügung. Die Spedition AG führt damit Gütertransporte für ihre Kunden durch.

Die Bau AG erteilt der Helikopter AG den Auftrag, die für den Umbau eines in unwegsamem Gelände gelegenen Chalets erforderlichen Baumaterialien zu transportieren.

Bei der Güterbeförderung handelt es sich um eine Dienstleistung, die als an dem Ort erbracht gilt, an dem der Empfänger oder die Empfängerin den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Güterbeförderung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Betriebsstätte der Wohnort oder der Ort des üblichen Aufenthaltes (Art. 8 Abs. 1 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen können der MWST-Info Ort der Leistungserbringung und der MWST-Branchen-Info Transportwesen entnommen werden.