3.2.1 Das Erbringen über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.1 · Deutsch

Der Begriff anderes elektronisches Netz schliesst jede Art von analogem oder digitalem, mobilem oder nicht mobilem Netz ein. Mit welcher Technik Daten oder Signale übermittelt werden, spielt keine Rolle.

Beispiele sind das Internet, andere Weitverkehrsnetze (WAN), kabelgebundene oder drahtlose lokale Netzwerke (LAN oder WLAN), kabelgebundene oder drahtlose persönliche Netzwerke, virtuelle private Netzwerke (VPN) usw.

Im Allgemeinen bewirkt die blosse Nutzung des Internets oder eines anderen elektronischen Netzes zum Zweck der Übermittlung von Informationen oder Ergebnissen im Zusammenhang mit einer Leistung nicht, dass diese Leistung als elektronische Dienstleistung gilt.

Beispiele
Ein Kunde bestellt über die Website eines Versandhändlers einen neuen Laptop.

Ein Steuerberater berät seinen Mandanten per E-Mail.