3.2.2 Weitgehend automatisiert und minimale menschliche Beteiligung

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.2 · Deutsch

Die Begriffe Automatisierung und menschliche Beteiligung spielen – neben den anderen in Ziffer 3.2 genannten Voraussetzungen – eine wichtige Rolle bei der Frage, ob eine elektronische Dienstleistung vorliegt oder nicht. In den Ziffern 3.2.2.1–3.2.2.2.2 finden sich Grundsätze zu diesen beiden Begriffen im Hinblick auf die Identifizierung einer elektronischen Dienstleistung.

[Abbildung: im Original]

Bei der Beurteilung des Grades der Automatisierung und der menschlichen Beteiligung ist die Beteiligung des Leistungserbringers massgebend und nicht die des Leistungsempfängers.

Darin

  1. 3.2.2.1 Vorbereitungs- und Unterhaltsarbeiten und dergleichen
  2. 3.2.2.2 Beurteilung der menschlichen Beteiligung bei der Erbringung einer Dienstleistung