3.2.4 Verhältnis zu Steuerausnahme, Steuerbefreiung, Steuersatz
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 23. Juni 2020
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.4 · Deutsch
Leistungen, die gemäss den in den Ziffern 3.2–3.2.3 genannten Kriterien eine elektronische Dienstleistung sind und die
nach Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, bleiben von der Steuer ausgenommen;
nach Artikel 23 MWSTG von der Steuer befreit sind, bleiben von der Steuer befreit;
nach Artikel 25 MWSTG zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind, bleiben zum reduzierten Steuersatz steuerbar.