3.2.4 Verhältnis zu Steuerausnahme, Steuerbefreiung, Steuersatz

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.4 · Deutsch

Leistungen, die gemäss den in den Ziffern 3.2–3.2.3 genannten Kriterien eine elektronische Dienstleistung sind und die

  • nach Artikel 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind, bleiben von der Steuer ausgenommen;

  • nach Artikel 23 MWSTG von der Steuer befreit sind, bleiben von der Steuer befreit;

  • nach Artikel 25 MWSTG zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind, bleiben zum reduzierten Steuersatz steuerbar.