6.1.4 Verkauf von Telefonkarten, die verbraucht sind oder bei denen das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. August 2016
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.1.4 · Deutsch
Der Verkauf von Telefonkarten, die verbraucht sind oder bei denen das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist (z.B. Karten mit Sammelwert), gilt als Lieferung und ist zum Normalsatz steuerbar.