6.1.3 Verkauf eines Mobiltelefons mit einer SIM-Karte (ohne Abschluss eines Abonnements)
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.1.3 · Deutsch
Der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer SIM-Karte mit Gesprächsguthaben zu einem Pauschalpreis (Prepaid-Paket bzw. Bundle) gilt als steuerbare Lieferung und ist vom Anbieter zum Normalsatz abzurechnen.
Der Anbieter kann die abgerechnete MWST auf dem Gesprächsguthaben am Ende desselben Quartals wieder korrigieren (Rückbuchung), da das Gesprächsguthaben erst im Zeitpunkt des Verbrauchs zu versteuern ist (→ Ziff. 6.1.1.1). Auf der Rechnung an den Abnehmer darf auf dem Gesprächsguthaben keine Steuer ausgewiesen werden.
Beispiel
Verkauf eines Pakets zum Pauschalpreis von 499 Franken. Das Paket beinhaltet ein Mobiltelefon, eine SIM-Karte und ein Gesprächsguthaben von 50 Franken. 449 Franken sind vom Anbieter im Zeitpunkt des Verkaufs und 50 Franken beim Abbuchen des Guthabens zu versteuern. Auf der Rechnung darf lediglich eine Steuer im Umfang von 33.65 Franken (8,1 % von CHF 449 [108,1 %]) ausgewiesen werden.