6.8.1 Technische Verfahren der Datenübertragung
MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.8.1 · Deutsch
Bei der Datenübertragung gilt das technische Verfahren an sich als Hauptleistung und nicht der Inhalt der Nachricht. Es handelt sich demnach um eine Telekommunikationsdienstleistung.
Beispiele
Anrufumleitung, Funktion „Bitte nicht stören“, Blockierung der ausgehenden Anrufe, Ablehnung der anonymen Anrufe;
Voicebox (persönlicher Anrufbeantworter).