6.8.1 Technische Verfahren der Datenübertragung

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.8.1 · Deutsch

Bei der Datenübertragung gilt das technische Verfahren an sich als Hauptleistung und nicht der Inhalt der Nachricht. Es handelt sich demnach um eine Telekommunikationsdienstleistung.

Beispiele

  • Anrufumleitung, Funktion „Bitte nicht stören“, Blockierung der ausgehenden Anrufe, Ablehnung der anonymen Anrufe;

  • Voicebox (persönlicher Anrufbeantworter).