6.8.3 Vermieten von Übertragungsleitungen

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. August 2016

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.8.3 · Deutsch

Das blosse Überlassen von Übertragungsleitungen zum alleinigen Gebrauch und zur alleinigen Nutzung durch den Mieter gilt als Lieferung (Art. 3 Bst. d MWSTG). Sofern sich die Übertragungsleitung sowohl auf inländischem als auch auf ausländischem Gebiet befindet, muss auf dem im Ausland liegenden Teil der Übertragungsleitung keine schweizerische MWST entrichtet werden, da sich der Ort der Lieferung im Ausland befindet. Die Aufteilung der Strecke in einen in- und ausländischen Anteil ist nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien vorzunehmen (z.B. Aufteilung nach Kilometern).