5.5.1 Grundsatz

MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.5.1 · Deutsch

Werden mehrere voneinander unabhängige steuerbare und von der Steuer ausgenommene Leistungen als Dienstleistungspaket zu einem Gesamtentgelt angeboten (Leistungskombination), so ist grundsätzlich jede erbrachte Leistung steuerlich selbstständig zu beurteilen (vgl. Art. 19 Abs. 1 MWSTG) und auch gegenüber der ESTV je für sich abzurechnen.

In der Praxis werden für die auf solchen Leistungspaketen vereinbarten Entgelte verschiedene Bezeichnungen verwendet (z.B. All-in-fee, Flat-fee oder Global Custody); die Art der Bezeichnung hat auf die steuerliche Beurteilung jedoch keinen Einfluss.

Für die Fakturierung und die Deklaration in der MWST-Abrechnung stehen

dem Leistungserbringer folgende zwei Möglichkeiten offen:

  • Separate Fakturierung der einzelnen erbrachten Leistungen (→ Ziff. 5.5.1.1); oder
  • pauschale Fakturierung der erbrachten Leistungen (→ Ziff. 5.5.1.2).

Darin

  1. 5.5.1.1 Separate Fakturierung der einzelnen erbrachten Leistungen
  2. 5.5.1.2 Pauschale Fakturierung der erbrachten Leistungen