5.9.3.2 Umsätze im Zusammenhang mit Edelmetallkonten
MWST-Branchen-Info 14 · Finanzbereich
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 14 · Ziff. 5.9.3.2 · Deutsch
Auf einem Edelmetallkonto werden die Wertrechte an bestimmten Edelmetallen geführt, für die der Kontoinhaber lediglich einen (obligatorischen) Lieferanspruch auf die auf dem Konto gutgeschriebene Menge an Edelmetall hat.
Eine Gutschrift auf einem Edelmetallkonto erfolgt durch einen Austausch eines gesetzlichen Zahlungsmittels gegen eine bestimmte Anzahl an Edelmetalleinheiten, die dem Kontoinhaber nicht physisch, sondern nur als Bestand auf seinem Edelmetallkonto gutgeschrieben werden.
MWST-relevantes, von der Steuer ausgenommenes Entgelt im Zusammenhang mit Gutschriften auf einem Edelmetallkonto sind Kommissionen für die Abwicklung der Metallkontogutschriften resp. -belastungen sowie Gebühren, die für die Führung des Edelmetallkontos erhoben werden. Die Hingabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln zur Gutschrift von Edelmetalleinheiten generiert hingegen keinen Umsatz, sondern stellt lediglich einen Austausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln gegen eine Kontogutschrift von (nicht physischen) Edelmetalleinheiten auf einem Konto dar.
Erst im Zeitpunkt der allenfalls stattfindenden Ausübung des Lieferanspruchs wird ein Umsatz in Höhe des aktuellen Wertes des (physisch) gelieferten Edelmetalls generiert.