5.2.1 Zinsengeschäft

MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken

Geltend · Stand ab 1. Januar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.2.1 · Deutsch

Der Brutto-Erfolg Zinsengeschäft (Pos. 1.5) ist um 25 % zu vermindern.

Durch diese Verminderung wird der prozentuale Anteil des Erfolgs aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft erhöht und damit dem Umstand Rechnung getragen, dass beim Zinsengeschäft infolge des Kostenfaktors „Risiko”, auf dem keine Vorsteuer lastet, gegenüber dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft verhältnismässig weniger Vorsteuern anfallen.