5.2.4 Aufteilungsschlüssel
MWST-Branchen-Info 15 · Vorsteuerpauschale für Banken
Geltend · Stand ab 1. Januar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 15 · Ziff. 5.2.4 · Deutsch
Nach Vornahme der vorstehend erläuterten Aufteilungen und Korrekturen ist der modifizierte Gesamterfolg zu ermitteln. Anschliessend ist der Aufteilungsschlüssel anhand des prozentualen Anteils des modifizierten Subtotals „Erfolg aus dem steuerbaren Kommissions- und Dienstleistungs-geschäft“ beziehungsweise „Erfolg aus dem der Steuer nicht unterliegenden Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft“ gemessen am modifizierten Gesamterfolg zu ermitteln.
[Abbildung: im Original] | Der so errechnete prozentuale Anteil (Aufteilungsschlüssel) bildet die Grundlage für die Ermittlung der abzugsberechtigenden Vorsteuer, die anhand der 3-Topf-Methode (→ Ziff. 4) dem Topf C zugeordnet wurde. |
Der aufgrund der Erfolgsrechnung des Vorjahres ermittelte prozentuale Anteil bildet die provisorische Vorsteuerabzugsquote für die ersten drei Quartalsabrechnungen des laufenden Geschäftsjahres. Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist der genaue prozentuale Anteil zu ermitteln. Dabei ist immer dieselbe Rundungsmethode anzuwenden und nach dem Gesetz der Rundung entweder in ganzen Prozenten oder mit gleichbleibender Anzahl Kommastellen zu rechnen. Die aufgrund dieses definitiven Aufteilungsschlüssels für das ganze Geschäftsjahr vorzunehmende Richtigstellung des Vorsteuerabzuges erfolgt in der MWST-Abrechnung für das letzte Quartal des Geschäftsjahres.