4.2.1 Auszahlungen bei Eintritt des versicherten Ereignisses

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.2.1 · Deutsch

Entschädigungen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten infolge Eintritts des (versicherten) Ereignisses leistet (Schadenzahlung), stellen beim steuerpflichtigen Empfänger kein Entgelt dar und sind nicht zu versteuern.