4.2.1 Auszahlungen bei Eintritt des versicherten Ereignisses
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.2.1 · Deutsch
Entschädigungen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten infolge Eintritts des (versicherten) Ereignisses leistet (Schadenzahlung), stellen beim steuerpflichtigen Empfänger kein Entgelt dar und sind nicht zu versteuern.