4.2.2 Auszahlungen bei Auflösung von Versicherungsverträgen
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.2.2 · Deutsch
Wird ein Versicherungsvertrag aufgelöst und zahlt der Versicherer dem Versicherten beispielsweise den Rückkaufswert der Lebensversicherung aus oder erfolgt eine Auszahlung der Alterungsrückstellung bei Krankenzusatzversicherungen, stellt dies beim Empfänger kein Entgelt dar.