4.2.2 Auszahlungen bei Auflösung von Versicherungsverträgen

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 4.2.2 · Deutsch

Wird ein Versicherungsvertrag aufgelöst und zahlt der Versicherer dem Versicherten beispielsweise den Rückkaufswert der Lebensversicherung aus oder erfolgt eine Auszahlung der Alterungsrückstellung bei Krankenzusatzversicherungen, stellt dies beim Empfänger kein Entgelt dar.