C.7 Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei der Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens im Rahmen einer Gründung, Liquidation, Umstrukturierung, Fusion, Spaltung oder Umwandlung gelten für Gemeinwesen die gleichen Regeln wie für Nichtgemeinwesen.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Meldeverfahren (Art. 38 MWSTG) obligatorisch anzuwenden ist oder freiwillig angewendet werden darf.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der MWST-Info Meldeverfahren. |