F.2.2 Nicht-Entgelte, welche zu keiner Vorsteuerkürzung führen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 22. September 2024

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Einnahmen aus Nicht-Entgelten gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben d–l MWSTG führen gemäss Artikel 33 Absatz 1 MWSTG zu keiner Vorsteuerkürzung. Bei Gemeinwesen fallen darunter beispielweise:

Praxisänderung infolge eines Gerichtsurteils betreffend die bestehende Praxis der ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).