F.2.4 Ertragspositionen und Mittelflüsse, welche für die Berechnung des Vorsteuerabzugs unbeachtlich sind
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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In der Jahresrechnung von DS werden diverse Erträge aus internen Buchungen und Mittelflüsse aufgelistet, welche für die Berechnung des Vorsteuerabzugsrechts unbeachtlich sind. Namentlich sind dies:
Als Ertrag verbuchte Lohnrückerstattungen,
Auflösung passivierter Investitionsbeiträge (Konto 466X),
Entnahmen aus dem Eigenkapital (Konto 489X),
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen im EK (Konto 451X),
Abschluss Spezialfinanzierung und Fonds im EK (Aufwandüberschuss; Konto 9011).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).