F.2.4 Ertragspositionen und Mittelflüsse, welche für die Berechnung des Vorsteuerabzugs unbeachtlich sind

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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In der Jahresrechnung von DS werden diverse Erträge aus internen Buchungen und Mittelflüsse aufgelistet, welche für die Berechnung des Vorsteuerabzugsrechts unbeachtlich sind. Namentlich sind dies:

  • Als Ertrag verbuchte Lohnrückerstattungen,

  • Auflösung passivierter Investitionsbeiträge (Konto 466X),

  • Entnahmen aus dem Eigenkapital (Konto 489X),

  • Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen im EK (Konto 451X),

  • Abschluss Spezialfinanzierung und Fonds im EK (Aufwandüberschuss; Konto 9011).

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).