F.3 Ermittlung der Vorsteuerkürzung und Vorsteuerkorrektur bei Gemeinwesen
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Nachfolgend wird das Vorgehen (→ MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen) bei der Ermittlung der Vorsteuerkürzung und Vorsteuerkorrektur bei DS und den übrigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts mittels Anwendung des Umsatzschlüssels erläutert.
Zur Unterstützung stellt die ESTV auf ihrer Website ein Excel-Formular zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Berechnung vereinfacht vorgenommen werden kann. Es ist darauf zu achten, dass immer das für die jeweilige Steuerperiode gültige Formular verwendet wird. Es steht den Gemeinwesen frei, die Berechnung mithilfe dieses Formulars oder mittels der nachfolgenden Ausführungen anhand eigener Berechnungen vorzunehmen.
[Abbildung: im Original] | Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Berechnung anhand des Umsatzschlüssels (mit oder ohne Anwendung des Berechnungsformulars) zu einem sachgerechten Ergebnis führt oder ob eine andere Berechnungsmethode anzuwenden ist (Art. 68 MWSTV). |
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin
- F.3.1 Vorsteuerkürzung aufgrund objektbezogener Subventionen
- F.3.2 Vorsteuerkorrektur aufgrund objektbezogener Einnahmen im nicht unternehmerischen Bereich
- F.3.3 Vorsteuerkorrektur aufgrund von Zinseinnahmen und von Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren (pauschale Vorsteuerkorrektur)
- F.3.4 Vorsteuerkürzung aufgrund anderer Subventionen
- F.3.5 Vorsteuerkorrektur aufgrund von der Steuer ausgenommener Leistungen und nicht objektbezogener Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit
- F.3.6 Nutzungsänderung