F.2 Spezielle Mittelflüsse bei DS
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · F.2 Spezielle Mittelflüsse bei DS · Deutsch
Nachfolgend finden sich Erläuterungen, wie Einnahmen, die von DS regelmässig erzielt werden, bei der Berechnung des Vorsteuerabzugsrechts zu berücksichtigen sind.
Darin
- F.2.1 Nicht-Entgelte, welche zu einer Vorsteuerkürzung führen
- F.2.2 Nicht-Entgelte, welche zu keiner Vorsteuerkürzung führen
- F.2.3 Tätigkeiten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. zu einer Vorsteuerkorrektur führen
- F.2.4 Ertragspositionen und Mittelflüsse, welche für die Berechnung des Vorsteuerabzugs unbeachtlich sind