H.8.2 Konzession für die Benützung des Gemeindegebietes
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.8.2 Konzession für die Benützung des… · Deutsch
Die Erteilung der Konzession für die Benützung des Gemeindegebietes zum Betrieb des Stromnetzes ist eine hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG).