H.8.2 Konzession für die Benützung des Gemeindegebietes

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Die Erteilung der Konzession für die Benützung des Gemeindegebietes zum Betrieb des Stromnetzes ist eine hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG).