H.8.7 Energierücklieferungen

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Energierücklieferungen sind Einspeisungen von Kleinkraftwerken (z. B. Kleinwasserkraftwerke, Windmühlen oder Solaranlagen) in Stromnetze von Energieversorgungsbetrieben. Die Kleinkraftwerke erhalten für diese Einspeisungen eine Gutschrift vom entsprechenden Versorgungsbetrieb. Ist das Kleinkraftwerk steuerpflichtig, muss dieses das Entgelt zum Normalsatz versteuern.