H.8.12 Kaminfeger
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.8.12 Kaminfeger · Deutsch
Amtliche Rauchgaskontrollen durch selbstständige Kaminfeger im Auftrag der Gemeinwesen sind zum Normalsatz steuerbar (Art. 14 Ziff. 18 MWSTV).
Auch eine allfällige Meldung des Kaminfegers an die zuständige DS, welche dann im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages weitere Massnahmen beim Liegenschaftsbesitzer anordnet, gilt nicht als hoheitliche Tätigkeit gemäss Artikel 3 Buchstabe g MWSTG.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).