H.8.1 Konzessionen für den Betrieb des Stromnetzes
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei der Vergabe der Konzessionen für den Betrieb des Stromnetzes an die Stromproduzenten handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit des Gemeinwesens (Art. 3 Bst. g MWSTG). Fakturiert der Strombetreiber diese Kosten an die Endkunden weiter, so unterliegen sie – als Teil der Stromlieferung – der Steuer zum Normalsatz.