3.4.1 Selbstständige Leistungen

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 3.4.1 · Deutsch

(Art. 19 Abs. 1 MWSTG)
 
Im Bereich Bildung werden selbstständige Leistungen in der Rechnung separat aufgeführt und sind ihrer Art entsprechend zu versteuern.

Beispiele

Selbstständige Leistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen sind

  • gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen;
  • touristische Leistungen anlässlich eines Seminars;
  • kulturelle und sportliche Leistungen als Nebenprogramm zu einem Kongress;
  • Hort für Kinder anlässlich eines Kongresses.
[Abbildung: im Original]Für die im Rahmen des Unterrichts, von Kursen, Seminaren, Kongressen usw. abgegebenen Schulungsunterlagen siehe Ziffer 4.3.