4.3 Lehrmittelverkauf

MWST-Branchen-Info 20 · Bildung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 4.3 · Deutsch

Der Verkauf von gedruckten oder nicht interaktiven elektronischen Lehrbüchern ist zum reduzierten Steuersatz steuerbar. Dies gilt auch für Lehrmittel auf Datenträgern.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen entnommen werden.

Die im Rahmen des Unterrichts, von Kursen, Seminaren, Kongressen usw. abgegebenen Schulungsunterlagen und Lehrmittel gelten hingegen als Nebenleistungen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der vom Leistungserbringer erbrachten Bildungsleistung stehen (→  Ziff. 3.4.1). Dies gilt selbst dann, wenn die Bildungsleistung durch die öffentliche Hand finanziert und ihr in Rechnung gestellt wird oder eine Berufsschule die Schulungsunterlagen und Lehrmittel den Lehrbetrieben der unterrichteten Lernenden in Rechnung stellt.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.