13.2 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 13.2 · Deutsch
Die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderungen sowie deren Hilfs- und Begleitpersonen mit eigens für diesen Zweck eingerichteten Transportmitteln ist von der Steuer ausgenommen.
Leistungen der Ersten Hilfe und der Mithilfe bei der Bergung von verletzten Personen sind nur dann von der Steuer ausgenommen, wenn die pflegende Person eine Tätigkeit im Bereich der Heil- und Pflegeberufe ausübt (→ Ziff. 1.5.3; z. B. Arzt/Ärztin oder Pflegefachmann/Pflegefachfrau).