4.2 Berechnung der Vorsteuerkorrektur auf den gemischt verwendeten Aufwendungen und Investitionen im Verhältnis des bereinigten Gesamtumsatzes

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 4.2 · Deutsch

Oftmals bildet diese Methode die geeignetste Grundlage für ein sachgerechtes Ergebnis. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Teil der Vorsteuern auf den gesamten Aufwendungen und Investitionen direkt den steuerbaren Leistungen (Topf A) bzw. den nicht unternehmerischen Tätigkeiten und Entgelten aus von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Topf B) zugeordnet werden kann. Andererseits sind die diversen Tätigkeiten derart eng miteinander verbunden, dass die eine ohne die andere Tätigkeit kaum ausgeübt werden könnte. Dies trifft beispielsweise bei Kinos zu, deren Infrastruktur (z. B. Kinosaal) sowohl zur Erzielung von Werbeeinnahmen als auch von Eintritten für die Filmvorführung verwendet wird. Die Vorsteuern auf den gemischt verwendeten Vorleistungen werden bei Anwendung dieser Methode – nach Abzug der vorgängig auf die den Töpfen A und B zugewiesenen Vorsteuern – entsprechend der Zusammensetzung des bereinigten Gesamtumsatzes in Abzug gebracht (Topf C).

[Abbildung: im Original]

Die 3-Topf-Methode ist in der MWST-Info Vorsteuerabzug beschrieben.

Beispiel
Der Kinobetrieb Metropol erzielt Einnahmen aus Kinoeintritten. Die Option nach Artikel 22 MWSTG wird nicht angewendet. Die Berechnung des massgebenden Schlüssels für die Vornahme der Vorsteuerkorrektur auf den übrigen nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen (z. B. Aufwand Filmverleih, Kinoinserate oder Druckkosten Billette) erfolgt folgendermassen:

Verhältnis der massgebenden Umsätze (exkl. Steuer; alle Beträge in CHF)

Eintritte Kino 1)

von der Steuer ausgenommen

850'000

85 %

Werbung 2)

8,1 %

100'000

Kioskumsatz 3)

2,6 %

100'000

Wareneinkauf Kiosk 4)

2,6 %

- 50'000

150'000

150'000

15 %

Bereinigter Umsatz Eintritte Kino 1)

1'000'000

100 %

Steuerberechnung (alle Beträge in CHF):

Umsatzsteuer:

8,1 % auf den Werbeeinnahmen

8'100

2,6 % auf dem Kioskumsatz

  2'600

Total Umsatzsteuer

10'700

Vorsteuer:

Vorsteuer Wareneinkauf Kiosk 5)

1'300

15 % der Vorsteuer auf den nicht direkt zuordenbaren Kosten 6)

  4'800

Total anrechenbare Vorsteuer

6'100

Total Steuerforderung (Umsatzsteuer minus Vorsteuer)

4'600

1)

exkl. allfällige Billettsteuer;

2)

i. d. R. steht den Werbeeinnahmen kein direkter Aufwand gegenüber;

3)

Verkauf von Nahrungsmitteln ohne spezielle Konsumationsmöglichkeit;

4)

direkt zuordenbarer Wareneinkauf (z. B. Schokoriegel oder Mineralwasser);

5)

Wareneinkauf netto 50'000 Franken, die darauf lastende Vorsteuer (2,6 %) ist voll abzugsberechtigt;

6)

Annahme: Die Vorsteuerbelastung der übrigen Aufwendungen und Investitionen beträgt inklusive Aufwand für Filmverleih und Inserate total 32'000 Franken.