19 Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland und vereinfachte Steuerentrichtung für Veranstalter internationaler Sportanlässe im Inland

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 19 · Deutsch

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können durch die Teilnahme an einem Sportanlass im Inland steuerpflichtig werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Sportler mit Wohnsitz im Ausland bei seiner Teilnahme an einem Sportanlass im Inland ein Preisgeld gewinnt oder ein Antrittsgeld erhält und zugleich weltweit einen Umsatz von mindestens 100'000 Franken erzielt.

[Abbildung: im Original]

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 29.04.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 19.1 Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland
  2. 19.2 Veranstalter internationaler Sportanlässe im Inland