1.4.3 Keine Umsätze, die unmittelbar mit dem Geschäft zusammenhängen
MWST-Branchen-Info 27 · Elektronische Plattformen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 27 · Ziff. 1.4.3 · Deutsch
Die Betreiberin der elektronischen Schnittstelle gilt nicht als Leistungserbringerin nach Artikel 20a MWSTG, wenn sie keine Umsätze erzielt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkaufsgeschäft stehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer die Plattform kostenlos nutzen kann oder wenn er für diese Nutzung ein im Voraus festgelegtes und vom erzielten Umsatz unabhängiges Entgelt entrichtet. Wenn die Betreiberin ihre Tätigkeit durch das Erbringen anderer Dienstleistungen finanziert (z. B. durch Werbeleistungen oder indem der Verkäufer ein Entgelt dafür zahlen muss, dass er in den ersten Suchergebnissen erscheint), liegen ebenfalls keine Umsätze vor, die unmittelbar mit dem Verkauf zusammenhängen.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 3 und 20a MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).