2.7.4 Tauschverhältnisse und Leistungen an Zahlungs statt
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 20. Oktober 2020
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.7.4 · Deutsch
Sowohl bei Tauschverhältnissen als auch bei Leistungen an Zahlungs statt (Eintauschgeschäfte) liegen zwei separate Leistungsverhältnisse vor. Beide beteiligten Parteien erbringen somit je eine eigene Leistung und müssen diese versteuern, sofern die Voraussetzungen für die subjektive und objektive Steuerpflicht gegeben sind.
Praxispräzisierungen (betreffend Gültigkeit; → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).