2.7.4 Tauschverhältnisse und Leistungen an Zahlungs statt

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 20. Oktober 2020

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.7.4 · Deutsch

Sowohl bei Tauschverhältnissen als auch bei Leistungen an Zahlungs statt (Eintauschgeschäfte) liegen zwei separate Leistungsverhältnisse vor. Beide beteiligten Parteien erbringen somit je eine eigene Leistung und müssen diese versteuern, sofern die Voraussetzungen für die subjektive und objektive Steuerpflicht gegeben sind.

Praxispräzisierungen (betreffend Gültigkeit; → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).