2.7.7 Leistungen zwischen Konzerngesellschaften

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.7.7 · Deutsch

Insbesondere im Konzernverhältnis kann es vorkommen, dass einzelne Gesellschaften über kein Personal verfügen. Leistungen, die eine solche Gesellschaft ausweist, werden teilweise von konzernfremden Dritten, sehr oft jedoch vom Personal einer anderen Konzerngesellschaft (z. B. Managementgesellschaft) erbracht.

Bei Leistungen, die von einer Konzerngesellschaft für eine andere Konzerngesellschaft erbracht werden, handelt es sich um Leistungen an eng verbundene Personen. Gemäss Artikel 24 Absatz 2 MWSTG gilt als zu verbuchendes und zu deklarierendes Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde.

[Abbildung: im Original]

Die Leistungsempfängerin kann im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit den Vorsteuerabzug geltend machen, sofern ihr die Leistung korrekt verrechnet und die MWST überwälzt wurde.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 2.7.7.1 Ermittlung des Werts der Leistungen im Zusammenhang mit der strategischen Führung des Konzerns
  2. 2.7.7.2 Ermittlung des Werts der Leistungen im Zusammenhang mit Managementdienstleistungen bzw. Lizenzen