4.2.1.6 Auswirkungen der 70/30 %-Regel auf das Vergütungsverfahren

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 4.2.1.6 · Deutsch

Ist aufgrund der Anwendung der 70/30 %-Regel die Steuerpflicht im Inland nicht gegeben, kann das ausländische Unternehmen das Vergütungsverfahren nach Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b MWSTG i. V. m. Artikel 151 ff MWSTV anwenden, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Reisebüros sind nach Artikel 153 Absatz 2 MWSTV weiterhin vom Vergütungsverfahren ausgeschlossen, sofern sie die ihnen in der Schweiz in Rechnung gestellten Lieferungen und Dienstleistungen ihren Leistungsempfängern weiterfakturiert haben (Art. 153 Abs. 2 MWSTV).

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 153 Abs. 2 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).