3.1 Vorsteuerkorrektur nach dem effektiven Verwendungszweck
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Für die Berechnung des Vorsteuerabzugs nach dem effektiven Verwendungszweck (Art. 65 Bst. a MWSTV) sind die Vorsteuern auf dem gesamten Aufwand (Materialaufwand, Dienstleistungen und übriger Betriebsaufwand) sowie auf den Investitionen aufgrund der effektiven Verwendung auf die Töpfe A und B (→ Ziff. 3) aufzuteilen.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).