3.1.3.2 Zugekaufte, in Gebrauch genommene Immobilie - Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.1.3.2 · Deutsch
Beispiel 2
Im selben Gebäude (siehe Beispiel 1) zieht der Mieter Y (ohne Option) per 30. April 2020 aus. Ihm folgt ab Mitte Mai 2020 ein neuer Mieter. Das Handelsunternehmen A optiert für die Versteuerung der Mieteinnahmen. Demnach liegt eine vollumfängliche Nutzungsänderung ([Abbildung: im Original] Beginn Option, Ziff. 2.2) per Mitte Mai 2020 vor. Das Handelsunternehmen A kann auf dem Zeitwert der steuerlich relevanten (wertvermehrenden) Aufwendungen eine Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung vornehmen. Bei anteilsmässigen Baukosten inklusive 8,0 % MWST von 250'000 Franken ergibt sich folgende Vorsteuerkorrektur:
Basis Vorsteuerabzug | Vorsteuer | |||
Anteilsmässige Baukosten 2016/2017 inkl. 8,0 % MWST | CHF | 250'000 | CHF | 18'519 |
Abschreibungen für die Jahre 2017 (= Jahr der Ingebrauchnahme) bis 2019 (= letztes, abgelaufenes Jahr): 3 Jahre à 5 % = 15 % von | CHF | 18'519 | CHF | - 2'778 |
Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung per Mitte Mai 2020 | CHF | 15'741 | ||