3.1.3.1 Zugekaufte, in Gebrauch genommene Immobilie - Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.1.3.1 · Deutsch
Beispiel 1
Das Handelsunternehmen A lässt in den Jahren 2016/2017 ein Büro- und Wohngebäude erstellen. Das Bauwerk wird im Frühjahr 2017 fertig gestellt. Die Büroräumlichkeiten können anfangs Mai 2017 bezogen werden. Ein Teil der Räumlichkeiten verwendet das Handelsunternehmen A im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit; die restlichen Einheiten werden ab Mai 2017 an Dritte (mit und ohne Option) vermietet.
Der Hauptaktionär des Handelsunternehmens A erwirbt per 1. Januar 2021 für eigene Wohnzwecke im Stockwerkeigentum eine Einheit, die bis 31. Dezember 2020 mit Option an das Unternehmen U vermietet wurde. Demnach liegt eine vollumfängliche Nutzungsänderung per 31. Dezember 2020 vor ([Abbildung: im Original] Wegfall Option, Ziff. 2.2). Das Handelsunternehmen A nimmt auf dem Zeitwert der steuerlich relevanten (wertvermehrenden) Aufwendungen und im Umfang der geltend gemachten Vorsteuern eine Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch vor. Bei anteilsmässigen Baukosten exklusive 8,0 % MWST von 320'000 Franken berechnet sich die Vorsteuerkorrektur wie folgt:
Basis Vorsteuerabzug | Vorsteuer | |||
Anteilsmässige Baukosten 2016/2017 exkl. 8,0 % MWST | CHF | 320'000 | CHF | 25'600 |
Abschreibungen für die Jahre 2017 (= Jahr der Ingebrauchnahme) bis 2020 (= letztes, abgelaufenes Jahr): 4 Jahre à 5 % = 20 % von | CHF | 25'600 | CHF | - 5'120 |
Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch per 31. Dezember 2020 | CHF | 20'480 | ||
Ziffer gültig ab 1. Januar 2014 (betreffend Gültigkeit [Abbildung: im Original] Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Info sowie MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien).