6 Eigenverbrauch
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 6 · Deutsch
Der Eigenverbrauch nach Artikel 31 MWSTG ist mit der Anwendung der SSS-Methode berücksichtigt (Art. 92 MWSTV).
Beispiel 1
Der Malermeister Herbert Müller (Einzelunternehmung) rechnet mit dem SSS von 5,3 % ab. Er verwendet sein Auto für geschäftliche, in geringerem Umfang aber auch für private Zwecke. Er hat das Auto im Jahr 2018 für 40'000 Franken (inkl. MWST) gekauft. Die Aufwendungen für Treibstoff und Unterhalt sowie die Abschreibungen werden als Geschäftsaufwand verbucht.
Herbert Müller hat für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für die Belange der MWST keinen Privatanteil abzurechnen, denn bei der Abrechnung mit SSS ist der Eigenverbrauch berücksichtigt.
Beispiel 2
Die Treuhänderin Eliane Muster (Einzelunternehmung) rechnet mit dem SSS von 6,2 % ab. Aus gesundheitlichen Gründen gibt sie Geschäftstätigkeit auf. Die gesamten Aktiven gehen ins Privatvermögen über.
Dieser Entnahme-Eigenverbrauch ist mit Anwendung der Saldosteuersatzmethode berücksichtigt.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 92 MWSTV; Aufhebung der Art. 83 Abs. 1 Bst. b und 93 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).