14 Einfuhrsteuer / Vorübergehende Ein- oder Ausfuhr
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 14 · Deutsch
Die Einfuhrsteuer wird durch das BAZG erhoben. Es ist für entsprechende Auskünfte sowie für die Berichtigung und Erstattung dieser Steuer zuständig.
Steuerpflichtige Personen, welche mit der SSS-Methode abrechnen, können die ihnen überwälzte Einfuhrsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Die nachfolgenden Regelungen des BAZG beschreiben von der Einfuhrsteuer befreite Einfuhren, Berichtigungen der Einfuhrsteuer oder deren Erstattung.
Darin