5 Abrechnung der Bezugsteuer

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 5 · Deutsch

Wer Leistungen bezieht, die der Bezugsteuer nach Artikel 45 Absatz 1 MWSTG unterliegen, hat diese in der entsprechenden Abrechnungsperiode unter Ziffer 383 zum hierfür geltenden gesetzlichen Steuersatz – d. h. in aller Regel zum Normalsatz – zu deklarieren (Art. 91 MWSTV; → Ziff. 18.1.4 und MWST-Info Bezugsteuer). Das Entgelt für den zu versteuernden Leistungsbezug versteht sich ohne MWST (Entgelt entspricht 100 %).

Beispiel
Die Werbeagentur Meyer GmbH bezieht im Mai 2026 für CHF 15'000 bei der deutschen, nicht im MWST-Register eingetragenen Grafik AG Layoutvorlagen für Zeitungsinserate. Sie multipliziert diesen Betrag mit dem Steuersatz von 8,1 % und deklariert den Betrag und die berechnete Steuer von CHF 1'215 in der Abrechnung S06/2026 unter der Ziffer 383.