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Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 48 Seiten

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GELTENDES RECHT VORENTWURF

aber auf mindestens 1000 Franken oder ein- fest. Vorbehalten bleibt die Herabsetzung des Vielfaches von 1000 Franken lauten. Nennwertes unter diesen Betrag im Falle einer

Sanierung der Gesellschaft.

2Jeder Gesellschafter kann nur eine Stam-2 Einem Gesellschafter können mehrere meinlage besitzen. Er muss bei der Gründung Stammanteile gehören.

mindestens 50 vom Hundert seiner Einlage

einzahlen oder durch Sacheinlagen decken.

3Die Stammanteile dürfen nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrag ausgegeben werden.

4Die Einlage muss für jeden Stammanteil nach Massgabe der Statuten in Geld- oder Sacheinlagen oder durch Verrechnung sowie bei Kapitalerhöhungen durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital voll geleistet werden.

D. Genussscheine Art. 774a

Die Statuten können die Schaffung von Genussscheinen vorsehen; die Bestimmungen des Aktienrechts finden entsprechende Anwendung.

D. Zahl der Mitglieder E. Zahl der Mitglieder Art. 775 Art. 775

1Zur Gründung gehören mindestens zwei1 Zur Gründung einer Gesellschaft mit be-Gesellschafter. schränkter Haftung genügt ein Gesellschafter.

2Sinkt in der Folge die Zahl der Mitglieder2 Sind die ausstehenden Stammanteile in der auf eines oder fehlt es der Gesellschaft an den Hand eines einzigen Gesellschafters vereinigt, notwendigen Organen, so kann der Richter so ist dies in der Anmeldung beim Handelsreauf Begehren eines Gesellschafters oder eines gister ausdrücklich zu vermerken und zu pu-Gläubigers die Auflösung verfügen, sofern die blizieren.

Gesellschaft nicht binnen angemessener Frist

den gesetzmässigen Zustand wiederherstellt.

Nach Anbringung der Klage kann der Richter

auf Antrag einer Partei vorsorgliche Mass-

nahmen anordnen.

E. Statuten F. Statuten

I. Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt I. Gesetzlich vorgeschriebener Statu-

teninhalt Art. 776 Art. 776

Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über: über:

1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft; 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft;

2. den Gegenstand des Unternehmens; 2. den Zweck der Gesellschaft;

3. die Höhe des Stammkapitals und den Be- 3. die Höhe des Stammkapitals sowie An-

trag der Stammeinlage jedes Gesellschaf- zahl, allfällige Kategorien und Nennwert ters; der Stammanteile;