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Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 48 Seiten

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GELTENDES RECHT VORENTWURF

4. die Form der von der Gesellschaft ausge- 4. die Geschäftsführung;

henden Bekanntmachungen.

5. die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen.

II. Weitere Bestimmungen II. Bedingt notwendiger Statuteninhalt

1. Im allgemeinen 1. Allgemein Art. 777 Art. 777

Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Auf- Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten: nahme in die Statuten:

1. die Erhöhung des gesetzlichen Mindest- 1. von den gesetzlichen Vorschriften abwei-

betrages der auf jede Stammeinlage zu lei- chende Bestimmungen über die Beschränstenden Einzahlung, von den gesetzlichen kung der Abtretung von Stammanteilen; Vorschriften abweichende Bestimmungen

über die Leistung dieser Einlage sowie

Konventionalstrafen bei nicht rechtzeiti-

ger Erfüllung der Einzahlungspflicht;

2. die Begründung der Nachschusspflicht der 2. Bestimmungen über die Begründung von

Gesellschafter sowie der Pflicht zu weite- Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechten ren Leistungen über die Stammeinlage der Gesellschafter oder der Gesellschaft hinaus, wobei für die nähere Umschrei- an den Stammanteilen;

bung dieser Leistungen auf ein Reglement

verwiesen werden kann;

3. die Ersetzung der Beschlussfassung in der 3. die Begründung und Ausgestaltung von

Gesellschafterversammlung durch schrift- Nachschusspflichten;

liche Abstimmung sowie besondere Vor-

schriften über die Einberufung dieser Ver-

sammlung und die Aufforderung zur

schriftlichen Abstimmung;

4. von den gesetzlichen Bestimmungen ab- 4. die Begründung und Ausgestaltung der

weichende Vorschriften über die Bemes- Pflicht zu anderen Leistungen (Nebenleisung des Stimmrechtes und über die Be- stungspflichten);

schlussfassung der Gesellschafterver-

sammlung;

5. die Ausdehnung des Konkurrenzverbotes 5. Bestimmungen, welche bestimmten oder

auf alle Gesellschafter; bestimmbaren Gesellschaftern Vetorechte gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder den Stichentscheid bei Stimmengleichheit in der Gesellschafterversammlung einräumen;

6. von den gesetzlichen Vorschriften abwei- 6. Konventionalstrafen bei Nichterfüllung

chende Bestimmungen über die Bestel- oder nicht rechtzeitiger Erfüllung statutalung von Prokuristen und von Handlungs- rischer oder gesetzlicher Pflichten;

bevollmächtigten zum Betrieb des ganzen

Gewerbes sowie über die Überwachung

der Geschäftsführung, insbesondere durch

Einsetzung einer besonderen Kontroll-

stelle;

7. das Verbot oder eine über die gesetzlichen 7. von den gesetzlichen Vorschriften abwei-

Bestimmungen hinausgehende Beschrän- chende Bestimmungen über das Konkur-