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Vernehmlassung 1999/10: Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · 48 Seiten

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GELTENDES RECHT VORENTWURF

schäftsführern beim Handelsregisteramt un- führern unterzeichnet oder schriftlich mit terzeichnet oder schriftlich mit beglaubigten beglaubigten Unterschriften beim Handelsre-Unterschriften eingereicht werden. gisteramt eingereicht werden.

3Sie muss enthalten:3 Der Anmeldung sind beizufügen:

1. die Namen aller Gesellschafter, unter An- 1. der Errichtungsakt mit den Beilagen, ins-

gabe des Wohnortes und der Staatsange- besondere einer beglaubigten Ausfertihörigkeit; gung der Statuten;

2. den Betrag der Stammeinlagen der einzel- 2. der Ausweis über die Wahl der Geschäfts-

nen Gesellschafter und der darauf ge- führer und weiterer zur Vertretung der machten Leistungen; Gesellschaft befugter Personen sowie des Revisors, jeweils unter Angabe des Wohnsitzes oder Sitzes.

3. die Namen der Geschäftsführer, seien es

Gesellschafter oder Dritte;

4. die Angaben über die Art, wie die Ver-

tretung ausgeübt wird.

4Der Anmeldung sind eine beglaubigte Aus-

fertigung der Statuten und der Errichtungsakt

beizufügen. Überdies haben die Anmeldenden

sich darüber auszuweisen, dass alle Stam-

meinlagen übernommen, dass der gesetzliche

oder ein statutarisch festgesetzter höherer

Betrag auf jede Stammeinlage einbezahlt oder

durch die in den Statuten bestimmten

Sacheinlagen gedeckt ist und dass die Ein-

zahlungen und die Sacheinlagen zur freien

Verfügung der Gesellschaft stehen.

II. Inhalt der Eintragung II. Inhalt der Eintragung Art. 781 Art. 781

In das Handelsregister sind einzutragen: In das Handelsregister sind einzutragen:

1. das Datum der Statuten; 1. das Datum der Statuten;

2. die Firma und der Sitz der Gesellschaft; 2. die Firma und der Sitz der Gesellschaft;

3. der Gegenstand und, wenn die Statuten 3. der Zweck und, wenn die Statuten hier-

darüber eine Bestimmung enthalten, die über eine Bestimmung enthalten, die Dau-Dauer des Unternehmens; er der Gesellschaft;

4. der Name, der Wohnort und die Staatsan- 4. die Höhe des Stammkapitals;

gehörigkeit jedes Gesellschafters, für juri-

stische Personen und Handelsgesellschaf-

ten die Firma und der Sitz;

5. die Höhe des Stammkapitals und der 5. für Personen, die einer Nachschusspflicht

Stammeinlagen der einzelnen Gesell- unterliegen:

schafter; a. der Name bzw. die Firma

b. der Wohnsitz bzw. der Sitz;

6. der Gegenstand und die Anrechnung der 6. bei Einpersonengesellschaften:

Sacheinlagen und der übernommenen a. der Hinweis auf das Vorliegen einer Vermögenswerte; Einpersonengesellschaft

b. der Name bzw. die Firma des Gesellschafters

c. der Wohnsitz bzw. der Sitz des Ge-