Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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6.1.2 Ausklammerung von Angeboten ohne publizistische Tragweite
Auch der vorgesehenen Ausklammerung von Angeboten ohne publizistische Tragweite ist lediglich vereinzelt Opposition erwachsen (zustimmend z.B. UBI, SRG, Cablecom, SGKM). Allerdings gibt es Bedenken bezüglich der praktischen Grenzziehung. Die CVP fordert vom Bundesrat eine klare Regelung auf Verordnungsstufe, die SGKM hingegen zieht einen Kommissionsentscheid im jeweiligen Einzelfall einer generellen Grenzziehung vor.
Cablecom regt an, statt Angebote „ohne publizistische Tragweite“ solche „mit geringer publizistischer Tragweite“ auszuklammern.
Mehrere Stellungnahmen verlangen eine noch engere Begrenzung des Geltungsbereichs auf Programme der SRG (Swisscable), des Service public (ASUT, SICTA) oder auf Angebote, welche übertragungstechnisch beschränkte Ressourcen beanspruchen (Kanton ZG, TeleSuisse, SRG, Radio Sunshine). Einen Ausschluss von Verkaufssendungen oder –programmen aus dem Geltungsbereich befürworten SRG und SW.
6.2 Service public (Stellung der SRG)
6.2.1 Allgemein
Das Grundkonzept, den Service public zu sichern und ihn dauerhaft an einen sta rken, gegenüber den ausländischen Konkurrenten wettbewerbsfähigen Veranstalter – die SRG - zu binden, hat weit gehende Zustimmung gefunden (FDP, CVP, SVP, SP, LPS, CSP; Kantone SO, AG, BE, FR, TI, BS, BL, NW, OW, VS, SZ, JU, NE, VD; Economiesuisse, Gewerbeverband, Centre patronal, SGB, SIMA, SW, VSW, FRP, SKS, SGKM, Comedia, SSM, Konsumentenforum, Bischofskonferenz, Bauernve rband, Presse romande, VSP, Suisseculture, SMV, Musikrat, Suisa, Kath. Mediendienst/Reformierte Medien, SRG u.a.).
Besonders in den Stellungnahmen der meisten Kantone wird bemängelt, dass der Entwurf den Service public auf die national-sprachregionale Ebene beschränkt und das Bedürfnis der Subregionen ignoriere, über Radio und Fernsehen Identität zu schaffen und zu verstärken (ZH, AR, AI, GL, SG, SH, TG, GR, UR, SZ, NW, OW, FR, GE, JU, NE, VD, VS, TI). Auch die SP will den Service-public-Begriff auf lokalregionale Radio- und Fernsehveranstalter ausdehnen, welche einen vom Bundesrat erlassenen Leistungsauftrag erfüllen. Auf eine stärkere Anerkennung des Service public durch lokale und regionale Veranstalter pochen ausserdem TeleSuisse, VSP, RRR, CRR, CTVR, ASW, Arbus, ua.
Zahlreiche Stellungnahmen bemängeln generell, der Entwurf schränke den Spielraum der SRG zu stark ein und verfehle damit das Ziel der Stärkung der SRG: Laut SVP, Gewerbeverband und Kanton VD wird die SRG zum Staatsfernsehen bzw. – radio, die FDP fordert „im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und Frequenzen“ mehr unternehmerische Freiheit, die SP beanstandet mehrere Bestimmungen, die dem Ziel einer starken SRG widersprechen. Auch CSP und LPS sehen die Autonomie der SRG übermässig eingeschränkt und deren Staatsunabhängigkeit gefährdet. SW hat angesichts des zu dirigistischen Entwurfs den Eindruck, der Bund möchte die SRG teilverstaatlichen. Ebenfalls skeptisch bis