Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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5 Allgemeine Bemerkungen zum Entwurf
5.1 Regelungsdichte
Die Kritik an einer übermässigen Regelungsdichte zieht sich durch einen grossen Teil der Stellungnahmen. Eine Überreglementierung beanstanden die meisten Parteien (FDP, SVP, CVP, SP, LPS, CVP TI) sowie zahlreiche Kantone (SO, ZG, UR, BE, FR, TI, NW, OW, ZH, GR, LU, VS, GE) und Organisationen (Economiesuisse, Gewerbeverband, SRG, ORG, RFB, RFZ, ZRG, RDRS, RTSR, Tele Ticino, Telebasel, AZ-Mediengruppe, CTVR, SW, IGEM, SKS, SSAB, SGKM, SEHV, u.a). Teilweise wird der Vorwurf global erhoben (beanstandet wird beispielsweise, der Entwurf weise dem Staat zu viele Detailkompetenzen zu [SGKM]), teilweise bezieht sich der Vorwurf ausdrücklich auf einzelne Bereiche wie die Regelung der SRG, der Werbung oder der Aufsichts- und Kontrollstruktur.
5.2 Delegationen an den Bundesrat oder die Kommission
Mehrere Stellungnahmen bemängeln aber auch, der Entwurf enthalte zu viele Delegationsnormen, welche die Regelung wesentlicher Grundsatzfragen dem Bundesrat oder der Kommission überlassen (z.B. FDP, LPS, GPS; Kantone AG, ZH, FR, VS, BS, BL; RFZ, ORG, Suisa, TeleSuisse, Teleclub, Sat1, Presse TV). Der Kanton TI verlangt hingegen, Detailregelungen seien vermehrt an die Exekutive zu delegieren.
5.3 Zentralismus
Zahlreiche Vernehmlassungsantworten erheben den Vorwurf eines zentralistischen Entwurfs, welcher den Interessen und Mitsprachebedürfnissen der Regionen nicht ausreichend Rechnung trage. Dies beanstanden neben der SVP und der CVP TI die Mehrheit der Kantone (ZG, BS, BL, NE, TI, NW, OW, ZH, GR, VS, AI, AR, GL, SG, SH, TG, FR, GE, JU, NE) und verschiedene Organisationen (z.B. Pro Helvetia, SAB, Bergradios, VSP, RTSR, CRRT, SRT-VD, RAS, ORG, Radio Munot). SAB, Bergradios und VSP verlangen eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, wonach der Bund eine förderalistische Struktur der elektronischen Medien in der Schweiz anstrebt.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer wollen den Kantonen die Möglichkeit einräumen, für ihre Gebiete eigene Konzessionen für regionale und lokale Veranstalter (RGB, ORG) und zusätzlich für die SRG (SVP) zu erteilen.
5.4 Trennung Radio und Fernsehen
In mehreren Stellungnahmen wird angeregt, es sei auf Gesetzesstufe eine deutlichere Trennung von Radio und Fernsehen vorzusehen; dies verlangen verschiedene Parteien (SVP, JF), Kantone (ZH, ZG, NW, VS) und Organisationen (Economiesuisse, Gewerbeverband, SRG, SW, ASW, SWA, IGEM, Promarca, PRS, SIMA, CTVR, TeleSuisse, SSV, Unikom, BTM, Tamedia/TV3, Radio Argovia, Pool 2000, Tele-NewsCombi, Publisuisse, IP Multimedia). Sie regen namentlich eine erhebliche Lokkerung der Vorschriften (bis hin zur Gleichstellung mit der Presse) im Bereich des Radios an. Diese Forderung bezieht sich sowohl auf die Programmvorschriften als auch auf die Werbe- und Sponsoringbestimmungen (vgl. dazu Abschnitte 6.3.2 und 6.5.1.1).