Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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ters“ auch Mitglieder der Programmkommissionen der Trägerschaften entsandt werden. Eine dezentrale Organisation verlangen auch SP, Kath. Frauenbund, SGB, SSM, Centre patronal und STV.
Gemäss Entwurf besteht der Beirat aus unabhängigen Persönlichkeiten mit Sachkenntnis, wobei auf eine angemessene Vertretung aller Regionen der drei Amtssprachen zu achten ist (Art. 31). Kath. Mediendienst/Reformierte Medien fordern, der Beirat dürfe nicht nach politischem Proporz besetzt werden und die Fachkompetenz müsse das wichtigste Kriterium sein. Ähnlich äussert sich der Musikrat. Einzelne Eingaben verlangen bestimmte Kenntnisse z.B. über die audiovisuelle Produktion (FDS, Cinésuisse, Suissimage) oder Diskursfähigkeit über kulturelle, weltanschauliche und religiöse Fragen (EVP, ERF, Alphavision). Der SGB fordert ein Gremium, welches die verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte und Meinungen angemessen widerspiegelt. Die Eidg. Kommission für Jugendfragen fordert mindestens ein Mitglied im Alter von unter 18 Jahren.
Kontrovers wird die Wahl des Gremiums durch den Bundesrat beurteilt. Sie wird unterstützt durch Kath. Mediendienst/Reformierte Medien und Interpreten-Gesellschaft. Presse romande sieht die Unabhängigkeit der SRG gefährdet, Comedia verlangt völlige Unabhängigkeit vom Staat. GPS fordert eine Wahl durch die Bundesversammlung.
Die Befugnisse des Beirates (Art. 33) erscheinen verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern nicht genügend deutlich umschrieben (Kantone FR, NE, VD). Gewisse Vernehmlassungsteilnehmer bezeichne n die Befugnisse als zu weit gehend (SVP, Kantone NE, BS, BL; SSM, SRG), anderen sind sie zu schwach: Die CVP verlangt griffige Eingriffsmöglichkeiten; die FDP spricht von einem Papiertiger und regt einen Verzicht auf den Beirat zugunsten eines Ausbaus der Kompetenzen der vorgesehenen Kommission an. Die UBI schlägt vor, diese Aufgabe sei ihr selbst zu übertragen.
Gegen die vorgesehene Finanzierung des Beirats aus dem Ertrag der Empfangsgebühren (Art. 35 und 63 Abs. 1 Bst. c des Entwurfs) haben sich SRG, Arbus, SGKM und Pro Helvetia ausgesprochen. Sie wollen entweder auf Beiträge der Medienbranche (Konzessionsabgabe) oder auf allgemeine Steuermittel greifen.
6.3 Stellung der privaten Programmveranstalter
6.3.1 Abschaffung der Konzessionspflicht
Die Lockerung der Vorschriften für Private - freier Markteintritt und Verzicht auf Leistungsaufträge - wird weitgehend begrüsst (FDP, CVP, SP, SVP, JF; Kantone AG, BE, BS, BL; SGB, FRP, Schweizer Presse, Presse romande, Musikrat, Kath. Mediendienst/Reformierte Medien, SWICO u.a.) und nicht selten werden weitergehende Lockerungen verlangt (insbesondere die SRG).
Es gibt aber auch Stimmen, die eine zu weitgehende Liberalisierung beanstanden: Die Eidg. Filmkommission und Procinema bemängeln den Verzicht auf Konzessions- und Filmförderungsabgabe; die SGKM will wegen der gesellschaftlichen Aufgaben der Medien am Konzessionsprinzip festhalten; Radio Ticino und TeleTicino befürchten eine Überflutung durch pure Kommerzsender nach italienischem Vorbild. Aus Qualitätsgründen für die Beibehaltung ist auch der Bauernverband, ebenso wie Te-